Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung

Unverkaufte Kleidung und auch Schuhe dürfen künftig von größeren Händlern nicht mehr vernichtet werden. Das schreibt die Ökodesign-Verordnung, auf die sich die Unterhändler des EU-Parlaments geeinigt haben, vor. Die EU-Kommission kann dazu künftig verbindliche Vorgaben erlassen, um Waren unter den Aspekten Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourceneffizienz und CO2-Verbrauch in der Herstellung umweltfreundlicher zu machen. Geplant ist dabei ein digitaler Produktpass, um Verbraucherinnen und Verbrauchern den Kauf nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

Mehr Information lesen Sie im Artikel von Regina Henkel auf fashionunited unter Beteiligung des bvse Bundesverband für Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.